Verein zur Förderung des Historischen Weinbaus im Rheingau e.V. — So schmeckt Geschichte.
Weinenthusiasten aus unterschiedlichen Professionen schlossen sich mit der Überlegung zusammen, dass es sinnvoll scheint, sich auf die Zusammenhänge zwischen historischem Weinbau, Kultur- und Denkmalpflege, regionaler Identität und Landschaftsschutz zurückzubesinnen und die historischen Elemente des Weinbaus wieder mehr und neu erleb- und begreifbar zu machen.
Am 3. Dezember 2015 gründeten sie den „Verein zur Förderung des Historischen Weinbaus im Rheingau e.V.“ mit dem Ziel: Das reiche weinhistorische Erbe des Rheingaus und historische Rebsorten wieder (mehr) in den Fokus zu rücken.
Vorstand
Michael A. Else Vorsitzender
Dr. Andreas Booß (stv. Vorsitzender 2015–2025)
Andrea Engelmann stv. Vorsitzende
Dr. Matthias Paul Geschäftsführer
Anne Böing (Schatzmeisterin bis 2025)
Prof. Dr. Ulrich Steger (Vorsitzender 2015–2023)
Beisitzerinnern und Beisitzer
Barbara Bernard
Helmut Caspary
Hubert Konrad
Prof. Dr. Ernst Rühl
Dr. Ulrich Schmidt
Dagmar Söder
Projekte
Eine “Demonstrationsfläche” in Lorch am Rhein in Zusammenhang mit der Bundesgartenschau BUGA 2029 im Mittelrhein ist in vollem Gange: Das Weinkulturfenster Lorch am Rhein als eine Neuanlage eines Weinbergs nach historischem Vorbild mit Historischen Rebsorten.
Mit großem Elan haben wir Geburtshilfe für schmeckbares Erleben mit “Historischer Rebensatz“ geleistet. Ganz im Sinne des Leitspruchs des Vereins: So schmeckt Geschichte.
Unser Projekt “Weinhistorische Plattform“, die im Rheingau bestehenden weinbauhistorischen Besonderheiten (historische Rebsorten, Weinbauflächen) und Aktivitäten dazu (Sehenswürdigkeiten, Wege) in einer leicht zugänglichen Plattform zusammenzufassen, haben wir schon umgesetzt.
Registereintrag
Verein zur Förderung des Historischen Weinbaus im Rheingau e.V., Vereinsregister Amtsgericht Wiesbaden, Registernummer VR 6986
Gemeinnützigkeit
Der Verein fördert nach seiner Satzung die gemeinnützigen Zwecke: Heimatpflege und Heimatkunde, Pflanzenzucht (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22, 23 AO), gemäß Feststellung vom 29.09.2023 durch das Finanzamt Wiesbaden












