Verein zur Förderung des Historischen Weinbaus im Rheingau e.V. – So schmeckt Geschichte.

Weinenthusiasten aus unterschiedlichen Professionen schlossen sich mit der Überlegung zusammen, dass es sinnvoll scheint, sich auf die Zusammenhänge zwischen historischem Weinbau, Kultur- und Denkmalpflege, regionaler Identität und Landschaftsschutz zurückzubesinnen und die historischen Elemente des Weinbaus wieder mehr und neu erleb- und begreifbar zu machen.

Am 3. Dezember 2015 gründeten sie den „Verein zur Förderung des Historischen Weinbaus im Rheingau e.V.“ mit dem Ziel: Das reiche weinhistorische Erbe des Rheingaus und historische Rebsorten wieder (mehr) in den Fokus zu rücken.

Unser Projekt „Weinhistorische Plattform“, die im Rheingau bestehenden weinbauhistorischen Besonderheiten (historische Rebsorten, Weinbauflächen) und Aktivitäten dazu (Sehenswürdigkeiten, Wege) in einer leicht zugänglichen Plattform zusammenzufassen, haben wir schon umgesetzt.

Mit großem Elan haben wir Geburtshilfe für schmeckbares Erleben mit „Historischer Rebensatz“ geleistet. Ganz im Sinne des Leitspruchs des Vereins: So schmeckt Geschichte.

Eine Demonstrationsfläche mit Historischen Rebsorten in Lorch am Rhein in Zusammenhang mit der Bundesgartenschau BUGA 2029 im Mittelrhein ist ebenso in Planung wie in Kloster Eberbach.

Vorstand

Prof. Dr. Ulrich Steger, Vorsitzender
Dr. Andreas Booß, stv. Vorsitzender
Michael A. Else, stv. Vorsitzender
Dr. Matthias Paul, Geschäftsführer
Anne Böing, Schatzmeisterin

Beisitzerinnern und Beisitzer

Barbara Bernard, Beisitzerin
Helmut Caspary, Beisitzer
Andrea Engelmann, Beisitzerin
Hubert Konrad, Beisitzer
Prof. Dr. Ernst Rühl, Beisitzer
Dr. Ulrich Schmidt, Beisitzer
Dagmar Söder, Beisitzerin

Registereintrag

Verein zur Förderung des Historischen Weinbaus im Rheingau e.V., Vereinsregister Amtsgericht Wiesbaden, Registernummer VR 6986

Gemeinnützigkeit

Der Verein fördert nach seiner Satzung die gemeinnützigen Zwecke: Heimatpflege und Heimatkunde, Pflanzenzucht (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22, 23 AO), gemäß Feststellung vom 28.8.2020 durch das Finanzamt Wiesbaden II